Lebensmittelmarkt in Meppen zum Weiterbetrieb verpflichtet

Das LG Osnabrück hat im Wege der einstweiligen Verfügung die Mieterin eines Einkaufszentrums verpflichtet, den von ihr im Erdgeschoss des Einkaufszentrums betriebenen Lebensmittelmarkt weiter zu betreiben (Az. 18 O 342/17).

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