Die Bundesregierung will den erleichterten Bezug ausbildungsbegleitender Hilfen für geduldete Flüchtlinge durch Änderungen im BAföG und SGB III früher als geplant umsetzen.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 14.10.2015
Quelle: hib-Nr. 527/2015
Die Bundesregierung will den erleichterten Bezug ausbildungsbegleitender Hilfen für geduldete Flüchtlinge früher als geplant umsetzen. Das sieht ein Gesetzentwurf (18/6284) zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII – Sozialhilfe) und weiterer Vorschriften vor. So soll eine bereits für den August 2016 geplante Senkung der Voraufenthaltsdauer für Geduldete und bestimmte Personengruppen mit einer Aufenthaltserlaubnis von vier Jahren auf 15 Monate vorgezogen werden. Durch entsprechende Änderungen im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und im SGB III könnten diese Personen gezielt bestimmte ausbildungsfördernde Leistungen früher in Anspruch nehmen, schreibt die Regierung.
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Quelle: DATEV eG