Leichterer Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge
Bundesrat, Mitteilung vom 20.09.2019
Eigener Anspruch gegenüber dem Vermieter
Danach soll jeder Mieter einen Anspruch darauf haben, dass an seinem Stellplatz eine Ladestation eingebaut wird. Der Vermieter kann die Erlaubnis nur ausnahmsweise verweigern: Wenn er sich selbst verpflichtet, eine entsprechende Lademöglichkeit zu schaffen oder wenn sein Interesse am unveränderten Erhalt des Gebäudes überwiegt.
Einfache Mehrheit der Miteigentümer soll ausreichen
Um auch Wohnungseigentümern den Einbau von Ladestationen zu erleichtern, soll nach Ansicht der drei Länder künftig ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer ausreichen. Bislang müssen nach dem Wohnungseigentumsgesetz alle Miteigentümer diesem Umbau am Gemeinschaftseigentum zustimmen.
Ähnlicher Vorstoß
Der Bundesrat befasst sich nicht zum ersten Mal mit dem Thema: Im Dezember 2017 hat er einen ähnlichen Gesetzentwurf beschlossen und dem Bundestag zugeleitet (BR-Drs. 730/17). Darin geht es zusätzlich noch um die Förderung des altersgerechten Wohnens. Der Bundestag hat den Vorschlag bislang noch nicht beraten.
Wie es weitergeht
Die Ausschüsse beraten den Gesetzesantrag der drei Länder in der letzten Septemberwoche. Sobald sie ihre Empfehlungen für das Plenum erarbeitet haben, kommt der Antrag zur Abstimmung auf die Plenartagesordnung.
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