Ein dem Bundestag zugeleiteter Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/10343) zur Reform des Scheinvaterregresses sieht u. a. vor, dass die Mutter des Kindes dem Scheinvater Auskunft über den biologischen Vater geben muss.
Leichterer Regress für Scheinväter
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 23.11.2016
Wer erfährt, dass er nicht der wirkliche Vater des Kindes ist, für das er sorgt, soll von der Mutter Auskunft über den biologischen Vater verlangen können. Der Zeitraum, für den er von diesem Regress für den geleisteten Kindesunterhalt verlangen kann, soll andererseits begrenzt werden. Das sieht ein jetzt dem Bundestag zugeleiteter Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/10343) zur Reform des Scheinvaterregresses vor. In dem Gesetz wird außerdem geregelt, dass ein Erwachsener, dem als Kind der Familienname eines Stiefelternteils gegeben wurde, die Rückbenennung auf den ursprünglichen Namen verlangen kann.
———————-
Quelle: DATEV eG