Leistungsbeziehungen bei der Abgabe werthaltiger Abfälle

Das IDW hat zu dem Entwurf eines überarbeiteten BMF-Schreibens zu Leistungsbeziehungen bei der Abgabe werthaltiger Abfälle Stellung genommen und begrüßt, dass die Finanzverwaltung von ihrer restriktiven Auffassung zur Anwendung der Tauschgrundsätze i. S. des BMF-Schreibens vom 01.12.2008 teilweise abzurücken beabsichtigt.

 

IDW, Pressemitteilung vom 12.04.2012

 

Das IDW hat zu dem Entwurf eines überarbeiteten BMF-Schreibens zu Leistungsbeziehungen bei der Abgabe werthaltiger Abfälle Stellung genommen und begrüßt, dass die Finanzverwaltung von ihrer restriktiven Auffassung zur Anwendung der Tauschgrundsätze i. S. des BMF-Schreibens vom 01.12.2008 teilweise abzurücken beabsichtigt.

 

Neben der Forderung nach einzelnen inhaltlichen Klarstellungen äußert das IDW auch konzeptionelle Kritik: Statt grundsätzlich einen tauschähnlichen Umsatz anzunehmen, sollte die Finanzverwaltung bei werthaltigen Abfällen in der Regel von einer Entsorgungsleistung und nur im Ausnahmefall von einem tauschähnlichen Umsatz ausgehen.

 

Das Schreiben vom 10.04.2012 finden Sie auf der Homepage des IDW.

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Quelle: DATEV eG