Der aktuelle Tätigkeitsbericht der APAK ist die abschließende Dokumentation über die Tätigkeit seit ihrer Einrichtung im Jahr 2005. Mit Inkrafttreten des Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes am 17. Juni 2016 geht die Zuständigkeit für die öffentliche Aufsicht über gesetzliche Abschlussprüfer auf die neue Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über.
Letzter Tätigkeitsbericht der APAK veröffentlicht
WPK, Mitteilung vom 10.06.2016
In diesem Zeitraum hat die APAK 34 Inspektionen durchgeführt und dabei 95 Abschlussprüfungen von kapitalmarktorientierten Unternehmen untersucht. Bei der Untersuchung der Prüfungsaufträge ist der Anteil wesentlicher Beanstandungen leicht zurückgegangen. Die meisten Beanstandungen betrafen erneut die Umsetzung des risikoorientierten Prüfungsansatzes und die Prüfung geschätzter Werte einschließlich Zeitwerte.
Die Ergebnisse der Inspektionen der vergangenen fünf Jahre zeigen jedoch insgesamt eine leicht positive Entwicklung der Qualität der Abschlussprüfungen. Ursache hierfür sind neben den regelmäßigen Inspektionen die erkennbaren Anstrengungen der inspizierten Praxen zur Qualitätsverbesserung, die neben eigenen Initiativen in der Regel auf einer vertieften Analyse der Ursachen für festgestellte Mängel aufbauen.
Der aktuelle Tätigkeitsbericht der APAK ist zugleich die abschließende Dokumentation über die Tätigkeit seit ihrer Einrichtung im Jahr 2005. Mit Inkrafttreten des Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes am 17. Juni 2016 wird die Zuständigkeit für die öffentliche Aufsicht über gesetzliche Abschlussprüfer auf die neue Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übergehen.
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Den Tätigkeitsbericht 2015/2016 finden Sie auf der Homepage der APAK.
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Quelle: DATEV eG