Das BMF-Schreiben macht die Liste der Goldmünzen bekannt, die als Anlagegold zu behandeln sind und deren Lieferung deshalb im Jahr 2015 von der Mehrwertsteuer befreit ist (Az. IV D 1 – S-7068 / 07 / 10001-06).
Art. 344 und 345 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) – Sonderregelung für Anlagegold – Verzeichnis der Goldmünzen für das Jahr 2015
BMF, Schreiben IV D 1 – S-7068 / 07 / 10001-06 vom 25.11.2014
Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2015 die Kriterien des Artikels 344 Abs. 1 Nr. 2 MwStSystRL erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am 11.11.2014 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU 2014 Nr. C 396 S. 6) veröffentlicht. Mit dem BMF-Schreiben wird diese Liste ergänzend zu der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU bekannt gemacht.
Die Liste finden Sie auf der Homepage des BMF.
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Quelle: DATEV eG