Lkw-Fahrer als Arbeitnehmer bei Nutzung eines Lkw des Auftraggebers

Laut SG Stuttgart sind Lkw-Fahrer, die bei ihrer Tätigkeit keinen eigenen Lkw, sondern einen Lkw des Auftraggebers nutzen, in der Regel abhängig beschäftigt (Az. S 2 R 1023/13).

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Quelle: DATEV eG