Lohnsteuerdaten sollen nur noch elektronisch übermittelt werden

Wie die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage mitteilt, wird bisher nur die Vorderseite der alten Lohnsteuerkarte durch das elektronische Verfahren ersetzt. Langfristig solle auch das Lohnsteuerermäßigungsverfahren elektronisch abgewickelt werden.

 

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 20.03.2013

 

Mit der Einführung von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) wird die Papierlohnsteuerkarte für unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer vollständig abgelöst.
Wie es in der Antwort der Bundesregierung (17/12604) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12333) weiter heißt, wird bisher nur die Vorderseite der alten Lohnsteuerkarte durch das elektronische Verfahren ersetzt. Die Arbeitgeber würden diese Daten elektronisch bei der Finanzverwaltung erfragen. Langfristig solle auch das Lohnsteuerermäßigungsverfahren elektronisch abgewickelt werden.

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Quelle: DATEV eG