LPG-Autogas bleibt bis Ende 2022 – bei allerdings jährlich 20 Prozent abnehmender Förderung – steuerbegünstigt. Der Finanzausschuss hat den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes entsprechend angepasst.
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Quelle: DATEV eG