Eine Arbeitsgruppe der Länderfinanzminister unter Federführung von Nordrhein-Westfalen und Hessen erarbeitet Lösungsvorschläge zu den sog. Share-Deals. Bei Share-Deals kann Grunderwerbsteuer vermieden werden, wenn Käufer Anteile von Unternehmen mit Grundbesitz statt die Grundstücke selbst kaufen.
Maßnahmen gegen Share-deals geplant
Deutscher Bundestag, 22.11.2016
Eine Arbeitsgruppe der Länderfinanzminister unter Federführung von Nordrhein-Westfalen und Hessen erarbeitet Lösungsvorschläge zu den sog. Share-Deals. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10328) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10124) mitteilt, ist der Bericht der Arbeitsgruppe noch nicht fertiggestellt. Bei Share-Deals kann Grunderwerbsteuer vermieden werden, wenn Käufer Anteile von Unternehmen mit Grundbesitz statt die Grundstücke selbst kaufen.
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Quelle: DATEV eG