Maßnahmen gegenüber Beratern zur Eindämmung aggressiver Steuerplanungsstrategien?

Die EU-Kommission hat am 10.11.2016 die bereits erwartete Konsultation zu Maßnahmen gegenüber Finanzberatern und -intermediären zur Eindämmung potenziell aggressiver Steuerplanungsstrategien eingeleitet.

 

Maßnahmen gegenüber Beratern zur Eindämmung aggressiver Steuerplanungsstrategien?

 

Die EU-Kommission hat am 10.11.2016 die bereits erwartete Konsultation zu Maßnahmen gegenüber Finanzberatern und -intermediären zur Eindämmung potenziell aggressiver Steuerplanungsstrategien eingeleitet.

 

Die leider nur englischsprachige Konsultation, die die Generaldirektion Steuern verantwortet, läuft bis zum 16.02.2017.

 

Hintergrund ist die Beteiligung von Intermediären an legalen, aber auch illegitimen oder sogar illegalen Steuervermeidungsstrategien ihrer Mandanten. Intermediäre können Steuerberater, Unternehmensberater, Rechtsanwälte, Finanz- und Anlageberater, Finanzinstitute, Versicherungsvermittler und Mittelsmänner sein, die Unternehmen gründen („Dienstleister für Trusts oder Gesellschaften“). Sowohl das EU-Parlament als auch der Rat hatte die EU-Kommission aufgefordert, Vorschläge für ein härteres Vorgehen gegen diese Beteiligte vorzulegen.

 

Die Konsultation gehört zu der zwingend von der EU-Kommission durchzuführenden Folgenabschätzung des Ob und Wie eines EU-Handelns: Unter welchen Bedingungen sind Steuerplanungsstrategien als aggressiv zu klassifizieren? Wie kann mehr Transparenz erreicht werden? Was wären wirksame geeignete Maßnahmen gegen aggressive Steuerplanung und was die Folgen?

 

Die EU-Kommission erwägt insbesondere die Einführung einer Offenlegungsregelung, die Intermediäre wie Steuerberater verpflichten würde, über Modelle, die als aggressive oder missbräuchliche Steuerpraktiken angesehen werden könnten, frühzeitig Auskunft zu geben (entsprechend BEPS-Aktionspunkt 12). Zur Diskussion werden u. a. auch harmonisierte Berichtspflichten gestellt.

 

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Quelle: DATEV eG