Maßnahmen in der Gemeinschaft: Instandhaltung ist nicht gleich Herstellung

Der DAV weist auf ein Urteil des LG Köln hin, wonach bei der Einordnung einer durch eine Wohnungseigentümerversammlung beschlosse Maßnahme als erstmalige ordnungsgemäße Herstellung von Gemeinschaftseigentum (neue Feuerwehrzufahrt) eine Umlage auf alle Eigentümer nach deren Miteigentumsanteilen erfolgen muss (Az. 29 S 145/16).

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Quelle: DATEV eG