Ein Artikelgesetz zur Umsetzung von Maßnahmen zur Bürokratie-Entlastung soll nach einem Bericht der Bundesregierung bis Anfang Juli verabschiedet werden. 21 Maßnahmen u. a. aus den Bereichen Steuer- und Bilanzrecht, Entlastung von Start-ups und jungen Gründern sowie Reduzierung von Statistik- und Informationspflichten sind darin enthalten.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 28.04.2015
Quelle: hib-Nr. 222/2015
Ein Artikelgesetz zur Umsetzung von Maßnahmen zur Bürokratie-Entlastung soll nach einem Bericht der Bundesregierung bis Anfang Juli verabschiedet werden. Wie aus dem als Unterrichtung vorliegenden „Bericht der Bundesregierung 2014 nach Paragraph 7 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates“ (18/4720) hervorgeht, hat die Regierung im Dezember 2014 Eckpunkte zur weiteren Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie beschlossen, die 21 Maßnahmen unter anderem aus den Bereichen Steuer- und Bilanzrecht, Entlastung von Start-ups und jungen Gründern sowie Reduzierung von Statistik- und Informationspflichten enthalten. Maßnahmen, deren Umsetzung gesetzlicher Änderungen bedarf, würden im Rahmen eines Artikelgesetzes zusammengefasst, das bis zur Sommerpause 2015 verabschiedet werden solle.
———————-
Quelle: DATEV eG