Bundesregierung, Mitteilung vom 30.07.2025
Die Bundesregierung will neue europäische Sicherheitsstandards in deutsches Recht umsetzen – für Wirtschaft und Verwaltung. Wie der Kabinettsbeschluss zur Umsetzung von NIS-2 zum Schutz der öffentlichen Sicherheit beitragen kann und warum das aktuell besonders wichtig ist.
Die sicherheitspolitische Lage in Europa und darüber hinaus hat sich in den letzten Jahren deutlich verschärft. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und der Terrorangriff der Hamas auf Israel zeigen, wie anfällig die Gesellschaft ist – auch im digitalen Raum. Wirtschaft und Verwaltung sehen sich zunehmend Angriffen durch Desinformation, Hacktivismus, Spionage und Sabotage ausgesetzt.
Höhere Anforderungen an Cybersicherheit
Mit einem Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung, will die Bundesregierung einheitliche europäische Sicherheitsstandards in deutsches Recht umsetzen. Das Ziel ist es, wichtige Einrichtungen und den europäischen Binnenmarkt zu schützen und deren Abwehrfähigkeit zu stärken.
Erweiterte Vorgaben für mehr Sicherheit
Die NIS-2-Richtlinie verpflichtet mehr Unternehmen und Branchen zu einheitlich europäischen Sicherheitsstandards und setzt strengere Sicherheitsanforderungen voraus. Sie sieht zudem umfangreiche Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen vor sowie schärfere Sanktionen bei Verstößen. Außerdem soll die Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten bei der Abwehr von Cyberangriffen verbessert werden.
Zentrale Versorgungsbereiche stärken
Insbesondere Unternehmen, die für die Grundversorgung der Bevölkerung wichtig sind – etwa in den Bereichen Gesundheit, Energie und Infrastruktur – müssen künftig strengere Regeln zur IT-Sicherheit einhalten. Dazu zählen unter anderem klare Meldefristen bei Sicherheitsvorfällen und Maßnahmen zum Schutz ihrer Systeme.
Einheitliche Standards für die Bundesverwaltung
Auch die Behörden der Bundesverwaltung müssen künftig verbindliche IT-Sicherheitsstandards treffen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird dabei wesentlich unterstützen. Einrichtungen der Bundesverwaltung müssen künftig unter der Aufsicht des BSI weitreichende Anforderungen zur IT-Sicherheit erfüllen. Die Behörden müssen unter anderem auf Vorfälle fristgerecht reagieren, Meldepflichten einhalten und Maßnahmen entsprechend dem IT-Grundschutz umsetzen.
Mehr Schutz für die Gesellschaft
Mit dem neuen Gesetz wird die digitale Infrastruktur widerstandfähiger. Eine stabile Energieversorgung, funktionierende Kommunikation im Krisenfall und der Schutz persönlicher Daten stärkt nicht nur Unternehmen und Behörden, sondern auch die Menschen, die auf deren Leistungen angewiesen sind.
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Quelle: Bundesregierung
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