Das ArbG Solingen hat der Klage einer Verkehrskontrolleurin („Politesse“) stattgegeben. Es stellte fest, dass die beklagte Stadt verpflichtet ist, der Klägerin eine Vergütung nach Entgeltgruppe 5 TVöD-VKA zu zahlen (Az. 2 Ca 1745/15).
ArbG Solingen, Pressemitteilung vom 02.02.2017 zum Urteil 2 Ca 1745/15 vom 02.02.2017
Das Arbeitsgericht stellte fest, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin eine Vergütung nach Entgeltgruppe 5 TVöD-VKA zu zahlen. Die Tätigkeiten der Klägerin erforderten nach Auffassung des Arbeitsgerichts „gründliche Fachkenntnisse“ i. S. d. des TVöD-VKA. Der Begriff der „gründlichen Fachkenntnisse“ beschränke sich dabei – wie das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung aus dem Jahr 2012 bereits festgestellt habe – nicht allein auf Rechtskenntnisse, sondern erfasse auch weitergehende Kenntnisse.
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Quelle: DATEV eG