Mehr Hilfe für Pflegebedürftige ab 01.01.2015

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 07.11.2014 das Pflegestärkungsgesetz gebilligt.

 

Bundesrat, Mitteilung vom 07.11.2014

 

 
Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 7. November 2014 das Pflegestärkungsgesetz gebilligt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.

 

Das Gesetz entwickelt die Pflegeversicherung weiter und macht sie zukunftsfest. Es weitet in einem ersten Schritt die Leistungen der Pflegeversicherung für die Pflegebedürftigen aus und schafft bessere Möglichkeiten zur Betreuung – insbesondere in den eigenen vier Wänden. Im Gegenzug steigt der Beitragssatz zum 1. Januar 2015 um 0,3 Beitragssatzpunkte an. Weitere 0,2 Punkte folgen im Jahr 2017. Die Bildung eines Vorsorgefonds vermeidet Beitragssprünge und verteilt die Kosten der steigenden Leistungsausgaben gerechter auf die Generationen.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.

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Quelle: DATEV eG