Die BRAK hat zum BGH-Urteil AnwSt (R) 4/15 vom 26.10.2015, welches große Unsicherheit in der Anwaltschaft verursacht hat, Stellung genommen.
Mehr Rechtssicherheit: § 14 BORA soll auch bei Zustellungen von Anwalt zu Anwalt gelten
BRAK, Pressemitteilung vom 22.11.2016
Nach Beratung und Diskussion entschied die Satzungsversammlung daher, auch Zustellungen von Anwalt zu Anwalt ausdrücklich in die Norm aufzunehmen. Der Beschluss erging unter der Voraussetzung, dass der Gesetzgeber eine entsprechende Satzungsermächtigung für eine berufsrechtliche Regelung der Pflichten bei der Zustellung von Anwalt zu Anwalt in § 59b Abs. 2 Nr. 8 BRAO-E schafft. Der entsprechende Gesetzentwurf steht kurz vor seiner Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag.
„Im Interesse einer geordneten Rechtspflege und damit im Interesse unserer Mandanten bestand im Hinblick auf § 14 BORA dringender Handlungsbedarf“, so Präsident Ekkehart Schäfer. „Durch den Vorratsbeschluss haben wir schon jetzt dafür gesorgt, dass die Berufsordnung nach der anstehenden Verabschiedung des Gesetzes unmittelbar geändert werden kann.“
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Quelle: DATEV eG