Die Bundesregierung will Verbraucher besser als bisher schützen vor Verträgen im Internet, die vordringlich darauf abzielen, personenbezogene Daten zu sammeln. Die Regierung plant dazu eine vereinfachte Kündigung von im Internet geschlossenen Verträgen und eine Ergänzung des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG).
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.04.2015
Quelle: hib-Nr. 202/2015
Verbraucher sollen wirksamer geschützt werden vor Verträgen im Internet, die vordringlich darauf abzielen, personenbezogene Daten zu sammeln. Die Regierung plant dazu eine Ergänzung des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) und eine klarstellende Regelung für die vereinfachte Kündigung von Verträgen, die im Internet geschlossen worden sind. Mit dem Gesetzentwurf „zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ (18/4631) will die Bundesregierung mögliche Verletzungen von Persönlichkeitsrechten der Verbraucher verhindern.
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Quelle: DATEV eG