Der Bundesrat hat am 31. März 2017 ein Gesetz gebilligt, das den Verbraucherschutz für Bauherren verbessern soll. Es ergänzt die allgemeinen Regelungen des Werkvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch um spezifische Regelungen des Bauvertragsrechts. Es soll im Wesentlichen zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.
Bundesrat, Mitteilung vom 31.03.2017
Gewährleistung bei mangelhaftem Baumaterial
Der Bundesrat hatte zu dem zugrundeliegenden Regierungsentwurf im ersten Durchgang eine umfangreiche Stellungnahme beschlossen. Einige der Anregungen hat der Bundestag in seinem Beschluss vom 9. März 2017 aufgegriffen. Darüber hinaus fügte er während des Gesetzgebungsverfahrens Änderungen der gerichtlichen Zuständigkeits- und Verfahrensregeln ein, um Konzentrationen bei bestimmten Spezialkammern zu ermöglichen.
Kritik am Eilverfahren
In einer den Gesetzesbeschluss begleitenden Entschließung kritisiert der Bundesrat, dass der Bundestag die Änderungen zur Gerichtsorganisation zu kurzfristig in das Gesetz eingebracht hat, obwohl diese erheblichen Eingriffe in das Organisations- und Verfahrensrecht der Länderbehörden enthalten. Durch das abgekürzte Verfahren hatten die Länder nicht die Gelegenheit, ihre Justizverwaltungen ausreichend in die Prüfung einzubeziehen.
Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Verkündung vorgelegt. Es soll im Wesentlichen zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.
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Quelle: DATEV eG