Mehr Wettbewerb im Dienstleistungssektor

Dienstleister aus Deutschland haben es schwer, Leistungen in Übersee anzubieten und umgekehrt. Das soll das TiSA-Abkommen ändern. Ziel ist es, Handelshemmnisse in diesem Bereich zu beseitigen. Über die Ausgestaltung verhandeln derzeit die 23 Mitglieder der WHO, darunter auch die EU.

 

Handelsabkommen TiSA

 

Bundesregierung, Mitteilung vom 18.09.2014

Dienstleister aus Deutschland haben es schwer, Leistungen in Übersee anzubieten und umgekehrt. Das soll das TiSA-Abkommen ändern. Ziel ist es, Handelshemmnisse in diesem Bereich zu beseitigen. Über die Ausgestaltung verhandeln derzeit die 23 Mitglieder der Welthandelsorganisation, darunter auch die EU.

 
Ein deutscher Anwalt vertritt seinen Klienten in Australien. Schiffe aus der EU erbringen Transportleistungen zwischen Montreal und Halifax. Bisher scheitern solche Vorhaben an Handelsbeschränkungen und Bürokratie. Ziel des TiSA-Abkommens ist es, Barrieren im Handel mit Dienstleistungen zwischen den teilnehmenden Ländern zu beseitigen.

 

Die Verhandlungen zu TiSA (Trade in Services Agreement) sind angelaufen: Die EU und 22 Länder – darunter die USA, Türkei, Kanada, Mexiko, Australien und Japan – wollen den Handel mit Dienstleistungen liberalisieren und nationale Märkte für ausländische Investoren öffnen. Mit einem Abschluss des Abkommens ist frühestens im Jahr 2015 zu rechnen.

 

Chancen für deutsche Unternehmen

 
Die EU ist der weltweit größte Exporteur von Dienstleistungen. TiSA kann die Marktzugangschancen – gerade auch die deutscher Unternehmen – entscheidend verbessern.

 

Zu den am häufigsten nachgefragten Dienstleistungen zählen neben Ingenieurarbeiten die Unterstützung im IT-Bereich und die Unternehmensberatung. Außerdem so unterschiedliche Services wie Reinigungsdienste, Dienstleistungen von Reisebüros, Werbeleistungen und viele andere mehr.

 

Märkte öffnen und Barrieren beseitigen

 
Die Verhandlungspartner vertreten rund 70 Prozent des weltweiten Handels mit Dienstleistungen. Sie wollen die Bereiche Lizenzierung, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, elektronischer Handel, Seeverkehr und grenzüberschreitende Arbeitnehmermobilität im Dienstleistungssektor verbessern. Darüber hinaus sieht die Vereinbarung die Öffnung des Arbeitsmarktes für ausländische Dienstleister vor.

 

Welche Bereiche ein Land für die anderen Mitgliedsländer öffnet und welche Bedingungen dabei gelten, bestimmt es in den sog. Verpflichtungslisten. Das bedeutet, dass jedes Land für sich entscheidet, welche Dienstleistungssektoren durch TiSA geöffnet werden sollen und welche nicht.

 

Orientierung an bestehenden Standards

 
In bisher sieben Verhandlungsrunden wurde über den Angebotsaustausch beraten. Die technische Ausgestaltung des Abkommens orientiert sich an der GATS-Systematik. Auch die Interpretation wesentlicher Definitionen wie „Marktzugang“ gilt analog zu GATS. Denn langfristig sollen sich die Vereinbarungen beim Handel von Dienstleistungen auch auf multilateraler Ebene durchsetzen.

 

Ausnahmeregelungen im deutschen Interesse

 
Die Bundesregierung hält an ihrer Linie fest, den Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht in die Verhandlungen einzubeziehen. Es ist auch nicht angestrebt, dass durch das TiSA-Abkommen Regulierungsmöglichkeiten des Staates wie zum Beispiel der Lizenzierung von Gesundheitseinrichtungen, Kraftwerken und Abfallentsorgungsanlagen sowie die Akkreditierung von Schulen und Universitäten eingeschränkt werden. Die Bundesregierung ist auch gegen Regelungen zum Investitionsschutz.

 

Transparente Verhandlungen

 
Die Verhandlungen zu TiSA finden nicht geheim statt. Das Bundeswirtschaftsministerium informiert Bundestag und Bundesrat in regelmäßigen Abständen und berichtet auf seiner Homepage über den aktuellen Stand der Verhandlungen. Zusätzlich haben Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft, die Möglichkeit sich auf Veranstaltungen über den Stand der Diskussion zu informieren.

 

In Deutschland wird der Bundestag abschließend über TiSA entscheiden. Denn TiSA ist ein gemischtes Abkommen – also ein Abkommen mit Zuständigkeiten von EU und Nationalstaaten.

 

Schritt für Schritt Impulse setzen

 
Deutschland und die EU streben auch weiterhin den Abschluss der Doha-Runde an. Die Verhandlungen über die multilaterale Handlungsliberalisierung im Rahmen der WTO stocken jedoch seit Jahren. Deshalb haben sich die Handelsminister 2011 auf einen Step-by-Step-Ansatz geeinigt. Etappenziele wie TiSA können Fortschritte in einzelnen Bereichen vorantreiben und einen positiven Impuls für die Doha-Runde setzen.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung.

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Quelle: DATEV eG