Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen zeitlich befristet aussetzen
BStBK, Pressemitteilung vom 09.07.2020
BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab betont: „Nach der bitteren Pille der Mehrwertsteuersenkung ist das nun die nächste Hiobsbotschaft für Steuerberater. Unser Berufsstand arbeitet aktuell am Limit, um allen Pflichten und Fristen nachzukommen.“ Weiter führt er aus: „Wir sind zurzeit Compliance-Instanz bei der Beantragung von Überbrückungshilfen – allein dies ist eine erhebliche Zusatzbelastung für die Kanzleien. Für uns ist vollkommen unverständlich, warum die Bundesregierung die Option der EU ausschlägt und stattdessen am ursprünglichen Starttermin der Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen festhält. Das ist für Steuerberater aktuell schlichtweg nicht mehr zu schultern. Es ist zwingend erforderlich, diese Pflichten zeitlich befristet auszusetzen, um Berufsstand und Unternehmen zu entlasten.“
Zudem hatte das Bundesfinanzministerium die Entscheidung des EU-Rats, die Meldepflicht für sechs Monate auszusetzen, zuvor mitgetragen. Daher fordert die BStBK den Bundesfinanzminister auf, sich an diese Entscheidung zu halten. Zumal für eine mögliche Verschiebung in Deutschland mit dem Corona-Steuerhilfegesetz bereits die Weichen gestellt sind.
Schreiben des BStBK-Präsidenten an den Bundesfinanzminister
Powered by WPeMatico