Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind in der aktualisierten Fassung vor dem Hintergrund der Änderungen
durch das JStG 2022 veröffentlicht.
BMF, Mitteilung vom 14.02.2023
Das zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmte „Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind“ erleichtert die Steuerklassenwahl und gibt weitere Hinweise (u. a. zum Faktorverfahren). Die Zahlenwerte in diesem Merkblatt wurden auf Basis des geänderten Programmablaufplans für die maschinelle Lohnsteuerberechnung 2023 vom 13.02.2023 ermittelt.
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Das Merkblatt finden Sie auf der Homepage des BMF.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
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