Milchzähne fehlerhaft beschliffen – 2.000 Euro Schmerzensgeld

Ein grober zahnärztlicher Behandlungsfehler kann vorliegen, wenn beim Beschleifen von Milchzähnen zu viel Material abgetragen wird und eine ungleichmäßige Oberfläche entsteht. So entschied das OLG Hamm (Az. 26 U 3/17).

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