Mindestbeitrag für Selbständige

Die Bundesregierung lehnt eine Abschaffung der sog. Mindestbemessungsgrenze für Selbständige in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab. Dies stünde im Widerspruch zum Solidarprinzip der GKV und wäre mit erheblichen Beitragsausfällen zulasten der Solidargemeinschaft verbunden.

 

Mindestbeitrag für Selbständige

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 29.09.2016

 

Die Bundesregierung lehnt eine Abschaffung der sog. Mindestbemessungsgrenze für Selbständige in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab. Dies stünde im Widerspruch zum Solidarprinzip der GKV und wäre mit erheblichen Beitragsausfällen zulasten der Solidargemeinschaft verbunden, heißt es in der Antwort (18/9742) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/9566) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

 

Auch die freiwillig Versicherten hätten für einen umfassenden Versicherungsschutz angemessene Beiträge zu zahlen. Für freiwillige Mitglieder in der GKV habe der Gesetzgeber daher Mindestbeiträge vorgeschrieben. Allerdings würden derzeit mögliche Wege geprüft, wie die Beitragsregelungen für gesetzlich versicherte Selbständige weiterentwickelt werden könnten. Dabei würden mögliche Kosten sehr genau bewertet. Auch eine Absenkung der Mindestbemessungsgrenzen für Selbständige wäre mit erheblichen Mindereinnahmen für die GKV verbunden.

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Quelle: DATEV eG