Mindestkörpergröße als Zulassung zu einer Polizeischule kann unerlaubte Diskriminierung von Frauen sein

In einer Regelung, die als Kriterium für die Zulassung zu einer Polizeischule unabhängig vom Geschlecht eine Mindestkörpergröße vorsieht, kann eine unerlaubte Diskriminierung von Frauen liegen. Eine solche Maßnahme ist unter Umständen nicht notwendig, um das ordnungsgemäße Funktionieren der Polizei zu gewährleisten. So entschied der EuGH (Az. C-409/16).

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