Eine Studie des IW Köln belegt, dass die Einführung eines Mindestlohns zwar zusätzliche Einnahmen für die Sozialversicherung und zusätzliche Einkommensteuerzahlungen generiert. Da ein Mindestlohn von 8,50 Euro allerdings mehr Menschen arbeitslos machen kann, muss der Staat gegebenenfalls zusätzliches Arbeitslosengeld und andere Transferzahlungen schultern.
IW Köln, Pressemitteilung vom
27.09.2011
Die von den Gewerkschaften geforderte
Einführung eines Mindestlohns von 8,50 Euro die Stunde führt bei Fiskus und
Sozialversicherung je nach Höhe der Arbeitsplatzverluste zu Mindereinnahmen von
jährlich bis zu 6,6 Milliarden Euro. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln
(IW) widerspricht damit Berechnungen des Beratungsunternehmens Prognos, das
Gegenteiliges behauptet hatte.
Die IW-Studie belegt, dass die Einführung
eines Mindestlohns zwar zusätzliche Einnahmen für die Sozialversicherung und
zusätzliche Einkommenssteuerzahlungen in Höhe von 4 bis 5,5 Milliarden Euro
generiert. Da ein Mindestlohn von 8,50 Euro allerdings mehr Menschen arbeitslos
machen kann, muss der Staat gegebenenfalls zusätzliches Arbeitslosengeld und
andere Transferzahlungen schultern. Im ungünstigsten Fall sind das 5,7
Milliarden Euro pro Jahr.
Ein weiterer fiskalischer Effekt eines
Mindestlohns wurde von Prognos nicht berücksichtigt. Weil die höheren
Arbeitnehmerentgelte die Gewinne der Unternehmen entsprechend schmälern, ergeben
sich Mindereinnahmen bei den Unternehmenssteuern. In den vom IW Köln berechneten
Szenarien fehlen dem Fiskus 4,7 bis 5,4 Milliarden Euro.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des IW
Köln.
Quelle: IW Köln
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