BRAK, Pressemitteilung vom 15.04.2026
Anhaltender Aufwärtstrend beim Anteil der Frauen, der Syndizi und der Berufsausübungsgesellschaften. Leichte Zunahme der Gesamtmitgliederzahl und erneut leichter Rückgang bei Einzelzulassungen.
Die 28 Rechtsanwaltskammern verzeichneten zum Stichtag 01.01.2026 insgesamt 173.504 Mitglieder. Gegenüber dem Vorjahr (172.084) bedeutet dies insgesamt einen leichten Anstieg um 1.420 Mitglieder (+0,83 %). Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass insgesamt Zuwächse bei den Syndikusrechtsanwälten und bei den nicht-anwaltlichen Mitgliedern von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen von Berufsausübungsgesellschaften (BAG) nach § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO zu verzeichnen sind.
Die Gesamtzahl der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten* ist in allen Zulassungsarten bundesweit um 0,63 % gestiegen (01.01.2026: 167.547; Vorjahr: 166.504).
Dennoch ist die Anzahl der Rechtsanwälte in Einzelzulassung zum 01.01.2026 erneut zurückgegangen – diese machen mit 82,62 % den größten Anteil an den natürlichen Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern aus. Zum Stichtag waren es 138.420 und damit 295 weniger als im Vorjahr (138.715; -0,21 %). Die Entwicklung der Einzelzulassungen, die seit dem Jahr 2017 einen kontinuierlichen Abwärtstrend aufweisen, setzt sich damit weiter fort. Ein Zuwachs um 0,69 % von 48.575 auf 48.910 zeigt sich dagegen bei den Rechtsanwältinnen.
Ein Plus von 644 Mitgliedern (3,19 %) verzeichneten die doppelt Zugelassenen (01.01.2026: 20.848; Vorjahr: 20.204), davon 9.641 Frauen (Vorjahr: 9.356; +3,05 %). Am deutlichsten legten die Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte mit 9,15 % zu: 8.279 Syndizi waren zum 01.01.2026 zugelassen, 694 mehr als im Vorjahr (7.585). Der Trend zu dieser Zulassungsart hält damit an – ebenso die Beliebtheit bei Frauen: Der weibliche Anteil lag bei 59,86 % (Vorjahr 60,42 %). Zum Vergleich: Bei den doppelt Zugelassenen lag der weibliche Anteil bei 46,24 % (Vorjahr: 46,31 %), bei den einzeln Zugelassenen bei 35,33 % (Vorjahr: 35,02 %).
Insgesamt lag der Frauenanteil unter den bundesweit zur Anwaltschaft Zugelassenen (167.547) mit 63.507 Rechtsanwältinnen bei 37,90 % (Vorjahr. 37,33 %). Der weibliche Mitgliederanteil in allen Zulassungsarten ist um 1,59 % gestiegen (Vorjahr: 1,66 %). Der Aufwärtstrend hält damit an.
Die Anzahl der Berufsausübungsgesellschaften erhöhte sich zum Stichtag um 6,55 % von 5.126 im Vorjahr zu 5.462 zugelassenen Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern.
Den größten Anteil daran haben die 3.544 PartGmbB (Vorjahr: 3.376), gefolgt von den 1.665 GmbHs (Vorjahr: 1.525). Weiterhin angestiegen ist die Zahl der zugelassenen GmbH & Co KG (01.01.2026: 80; Vorjahr: 61).
Der kontinuierliche Anstieg der in Deutschland niedergelassenen ausländischen Rechtsanwälte setzt sich fort: Zum 01.01.2026 waren es bundesweit insgesamt 1.485, dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr (1.380) einen Zuwachs um 7,61 %. Davon waren insgesamt 715 europäische Rechtsanwälte nach § 2 EuRAG (Vorjahr: 716) und insgesamt 770 ausländische Rechtsanwälte nach § 206 BRAO (Vorjahr: 664) niedergelassen.
Die Anzahl der Fachanwältinnen und Fachanwälte ist weiter leicht gestiegen.
Zum Stichtag gab es 47.436 Fachanwälte (Vorjahr: 46.148, +2,79 %), davon 15.991 Fachanwältinnen (Vorjahr: 15.397; +3,86 %). Damit ist der Frauenanteil bei den Fachanwaltschaften leicht gestiegen und liegt bei 25,18 % (Vorjahr: 24,60 %). Gemessen an der Gesamtzahl der insgesamt zugelassenen Rechtsanwälte sind 28,31 % (Vorjahr: 27,72 %) auch Fachanwälte; von den insgesamt zugelassenen Rechtsanwältinnen sind 25,18 % (Vorjahr: 24,72 %) auch Fachanwältinnen.
Die Anzahl der erworbenen Fachanwaltstitel hat mit insgesamt 58.177 Titeln leicht abgenommen (Vorjahr: 58.655; -0,81 %), die Anzahl der weiblichen Titelträgerinnen stieg hingegen leicht an (01.01.2026:18.754; Vorjahr: 18.608; +0,78 %). Diese Fachanwaltstitel verteilten sich zum Stichtag wie folgt: 35.167 Rechtsanwälte (davon 12.670 weiblich) erwarben einen Fachanwaltstitel, 10.714 (davon 2.939 weiblich) zwei Fachanwaltstitel und 1.555 (davon 382 weiblich) die höchstmöglichen drei Fachanwaltstitel.
Beliebteste Fachanwaltschaft ist nach wie vor die für Arbeitsrecht (11.253; Vorjahr: 11.314), gefolgt von Familienrecht (8.314; Vorjahr: 8.528) und Steuerrecht (4.584; Vorjahr: 4.641). Die höchsten Zuwächse verzeichneten die Fachanwaltschaften für Vergaberecht (+9,11 %), Migrationsrecht (+5,97 %) und Informationstechnologierecht (+4,68 %). Die Fachanwaltschaften für Urheber- und Medienrecht (-14,17 %), Transport- und Speditionsrecht (-5.36 %) und Sozialrecht (- 4,20 %) hatten die höchsten Rückgänge.
* Der Begriff „Rechtsanwalt“ wird in den Statistiken – außer bei gesondert aufgeführten Einzeldaten – für alle Zulassungsarten und Geschlechter verwendet.
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Die Mitglieder- und die Fachanwaltsstatistik finden Sie auf der Homepage der BRAK.
Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer
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