Mitgliedschaft in der NPD kann Widerruf und Rücknahme waffenrechtlicher Erlaubnisse rechtfertigen

Der VGH Hessen entschied, dass einem Funktionär der NPD waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen werden können, denn ihm fehle die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit (Az. 4 A 626/17).

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