Mitgliedstaaten setzen Binnenmarktvorschriften langsamer um – Zahl der Verstöße bleibt stabil

Nach einem stetigen Rückgang ist das durchschnittliche Umsetzungsdefizit in der EU – d. h. der Prozentsatz der Binnenmarktrichtlinien, die nicht fristgerecht in einzelstaatliches Recht umgesetzt wurden – leicht auf 0,7 % gestiegen. Im Hinblick auf die Anwendung der Binnenmarktvorschriften hat sich die Zahl der Vertragsverletzungen lt. EU-Kommission während der letzten sechs Monate nicht geändert.

 

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 28.02.2014

 
Der Online-Binnenmarktanzeiger der Europäischen Kommission wurde in Bezug auf zwei Governance-Instrumente aktualisiert: Umsetzung der Binnenmarktrichtlinien und Verstöße in diesem Bereich im Bezugszeitraum zwischen Mai und November 2013.

 

Umsetzung der Binnenmarktrichtlinien
Nach einem stetigen Rückgang ist das durchschnittliche Umsetzungsdefizit in der EU – d. h. der Prozentsatz der Binnenmarktrichtlinien, die nicht fristgerecht in einzelstaatliches Recht umgesetzt wurden – leicht auf 0,7 % gestiegen. Sechzehn Mitgliedstaaten haben ein höheres Umsetzungsdefizit als vor sechs Monaten. Am besorgniserregendsten ist jedoch, dass fünf Mitgliedstaaten über dem vom Europäischen Rat festgelegte Zielwert von 1,0 % liegen: Belgien, Italien, Zypern, Rumänien und Slowenien.

 

Der aktualisierten Ausgabe des Binnenmarktanzeigers zufolge verzeichnen nur acht Mitgliedstaaten ein Umsetzungsdefizit von 0,5 % oder weniger, was von der Europäischen Kommission in der Binnenmarktakte von 2011 als Ziel vorgeschlagen wurde.

 

 

  • Zypern, Italien und Slowenien sind in die rote Zone geraten, da ihr Umsetzungsdefizit erheblich gestiegen ist und nunmehr 1,4 % (Zypern) bzw. 1,5 % (Italien und Slowenien) beträgt.
  • Nach einem Defizit von 2,2 % vor sechs Monaten hat Belgien seine Anstrengungen verstärkt und es geschafft, das Umsetzungsdefizit auf 1,2 % zu senken.
  • Polen hat anerkennenswerte Anstrengungen zur Reduzierung seines Umsetzungsdefizits unternommen, wodurch das Land mit Erreichen des Zielwerts von 1,0 % sein bestes Ergebnis seit November 2006 vorweisen kann.
  • Kroatien erscheint zum ersten Mal im Binnenmarktanzeiger und bleibt mit einem unterdurchschnittlichen Umsetzungsdefizit von 0,6 % unter dem Zielwert.

 

Verstöße
Im Hinblick auf die Anwendung der Binnenmarktvorschriften hat sich die Zahl der Vertragsverletzungen während der letzten sechs Monate nicht geändert. Die Zahl der laufenden Vertragsverletzungsverfahren ist um 38 % gesunken, seit das EU-Pilot-System im November 2007 in Betrieb ging. Dies ist wohl darauf zurückzuführen, dass in einer frühen Phase des Verfahrens Mechanismen zur Lösung von Problemen eingeführt wurden, die die Unvereinbarkeit mit EU-Recht betreffen. Zudem dürften sich die Anstrengungen der Kommission zur Verstärkung der Binnenmarktsteuerung positiv ausgewirkt haben.

 

Die meisten von der Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren entfallen weiterhin auf Italien, gefolgt von Griechenland und Spanien. Am häufigsten sind nach wie vor die Bereiche Steuern und Umwelt betroffen.

 

 

  • Durchschnittlich wurden EU-weit je Mitgliedstaat 30 Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, wobei die Gesamtzahl der Verfahren praktisch unverändert geblieben ist (807 gegenüber 808 im Sommer 2013). Zum vierten Mal in Folge ist Italien der Mitgliedstaat mit der höchsten Zahl von Vertragsverletzungsverfahren (73).
  • Probleme bestehen weiterhin vor allem in den Bereichen (direkte und indirekte) Steuern, Umweltschutz (insbesondere Wasserschutz und Abfallwirtschaft) und Luftverkehr, die zusammen die Hälfte aller Fälle ausmachen.
  • Der Binnenmarktanzeiger misst auch die durchschnittliche Zeit, die die Mitgliedstaaten benötigen, um einen Verstoß zu beheben oder den Urteilen des Gerichtshofes nachzukommen.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.

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Quelle: DATEV eG