Modellversuch zu MwSt-Vorbescheiden in grenzüberschreitenden Fällen bis 2018 verlängert

Die EU-Kommission gab am 27.03.2015 bekannt, dass der Modellversuch zu MwSt.-Vorbescheiden in grenzüberschreitenden Fällen bis zum 30.09.2018 verlängert wird.

 

Die EU-Kommission gab am 27.03.2015 bekannt, dass der Modellversuch zu MwSt.-Vorbescheiden in grenzüberschreitenden Fällen bis zum 30.09.2018 verlängert wird.

 

Im Rahmen des MwSt-Forums erklärten sich insgesamt 15 EU-Mitgliedstaaten (z. B. Belgien, Niederlande, Spanien) bereit, an dem im Juni 2013 angelaufenen Modellversuch teilzunehmen. Deutschland zählt nicht zu den teilnehmenden Staaten.

 

Steuerpflichtige, die grenzübergreifende Transaktionen in einem oder mehreren der teilnehmenden Staaten planen, können diesbezüglich einen solchen Vorbescheid beantragen. In einem Informationsvermerk gibt die EU-Kommission u. a. einen Überblick über die Voraussetzungen, das Verfahren und die verantwortlichen Behörden, bei denen die Anträge eingereicht werden können.

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Quelle: DATEV eG