Die Bundesregierung diskutiert derzeit ihre Digitale Agenda. Der DIHK verweist auf die Bedeutung, die eine umfassende Modernisierung der Verwaltungsabläufe für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland hat, und mahnt einen Fahrplan für die nächsten Jahre an, der konkrete Ziele benennt.
Digitalisierung in der Verwaltung fehlt politischer Wille
DIHK, Mitteilung vom 10.07.2014
Momentan diskutiert die Bundesregierung ihre Digitale Agenda. Dies sollte zum Anlass genommen werden, die Nutzung digitaler Verfahren in der Verwaltung von der Diskussion in Fachkreisen in die breite Öffentlichkeit zu tragen. Denn eine umfassende Modernisierung der Verwaltungsabläufe ist notwendig. Allerdings fehlen ein Gesamtbild und die ausdrückliche Unterstützung von Politikern, die das Thema in Bund, Ländern und Kommunen vorantreiben.
Konkrete Ziele des E-Government-Gesetzes umsetzen!
Die Wirtschaft wartet deshalb auf die Umsetzung der Ideen des E-Government-Gesetzes und die damit verbundenen sinkenden Bürokratiekosten. Denn deutsche Unternehmen sind jährlich allein aufgrund von Informationspflichten mit 42 Milliarden Euro belastet. Bei Informations- und Berichtspflichten, die Unternehmen gegenüber der Verwaltung erfüllen, sind durch den Einsatz IT-gestützter Verfahren erhebliche Einsparungen erzielbar – bei gleichzeitiger Verbesserung der Datenqualität. Die jahrelange Diskussion über die Möglichkeit, Informations- und Berichtspflichten durch technische Unterstützung für die Unternehmen und die Verwaltung zu erleichtern, indem mithilfe einer Schnittstelle (sog. Prozessdatenbeschleuniger) die notwendigen Daten direkt aus den Unternehmensanwendungen an die Verwaltung übermittelt werden, wird weiterhin ohne absehbare Fortschritte geführt. Ein weiter Zeithorizont für einen wahrnehmbaren Echtbetrieb und verschiedene singuläre Lösungen wie die elektronische Steuererklärung (ELSTER) oder das im Bereich der Arbeitnehmerverwaltung geplante optimierte Meldeverfahren in der sozialen Sicherung (OMS) sind für Unternehmen ermüdend.
Zu den Inhalten des E-Government-Gesetzes gehört auch eine stringente Überprüfung neuer Gesetze auf ihre technische Umsetzbarkeit. Der dazu von Normenkontrollrat und IT-Planungsrat entwickelte E-Government-Prüfleitfaden muss aber auch systematisch auf allen staatlichen Ebenen angewendet werden.
Föderalismus darf nicht hemmen
Ein Jahr nach Inkraftsetzung des E-Government-Gesetzes des Bundes gibt es erst vereinzelt erste Entwürfe von Landesgesetzen, bisher hat allein Sachsen ein Landesgesetz verabschiedet. Die Unternehmen, die weitaus die meisten Kontakte mit der lokalen und regionalen Verwaltung haben, leiden unter dieser langsamen Umsetzung – ebenso die Bürger.
Die Bundesländer sind auch zögerlich bei der Überprüfung von Schriftformerfordernissen. In vielen Fachgesetzen ist immer noch vorgeschrieben, dass Formulare ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben werden müssen. Das behindert die elektronische Kommunikation, weil es zu Medienbrüchen kommt. Die Bundesländer müssten hier dringend mit dem Bund gleichziehen und deutlich häufiger auf die Schriftform verzichten.
Digitale Agenda muss klare Ziele benennen.
Digitale Agenda muss klare Ziele benennen
Die Wirtschaft erwartet von der Bundesregierung einen Fahrplan für die nächsten Jahre, der konkrete Ziele benennt. Diese müssen mit dem politischen Willen umgesetzt werden, eine wirklich moderne Verwaltung zu schaffen – als zentraler Aspekt eines wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandorts Deutschland.
Technische Parameter wie Datensicherheit und Breitbandausbau sind essenzielle Voraussetzungen für die Digitalisierung. Dabei darf aber die Digitale Agenda nicht stehen bleiben. Viele Aufgaben können nicht auf der Bundesebene allein gelöst werden. Insbesondere bei der Modernisierung der Verwaltungen und im Bereich der Bildung müssen die Länder und weitere Beteiligte von Beginn an eng in die Umsetzungsaktivitäten eingebunden werden.
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Quelle: DATEV eG