Modernisierung des EU-Urheberrechts

Die EU-Kommission hat am 14.09.2016 ein Paket zur Modernisierung des EU-Urheberrechts veröffentlicht. Die vorgeschlagene Richtlinie über den Urheberrechtsschutz im digitalen Binnenmarkt soll zu einem gerechteren und tragfähigeren Markt für Urheber, die Kultur- und Kreativwirtschaft und die Presse beitragen.

 

Modernisierung des EU-Urheberrechts

 

Die EU-Kommission hat am 14.09.2016 ein Paket zur Modernisierung des EU-Urheberrechts veröffentlicht, das maßgeblich das Ressort von Günther Oettinger und der Vizekommissar Andrus Ansip verantworten.

 

Die vorgeschlagene Richtlinie über den Urheberrechtsschutz im digitalen Binnenmarkt soll zu einem gerechteren und tragfähigeren Markt für Urheber, die Kultur- und Kreativwirtschaft und die Presse beitragen: Presseerzeugnisse sollen durch die Einführung eines neuen, 20-jährigen Leistungsschutzrechts für Verleger gefördert werden. Außerdem werden Verleger und Produzenten zur Transparenz verpflichtet. Sie müssen die Urheber oder ausübenden Künstler über die Gewinne informieren, die sie mit ihren Werken erzielt haben. Ein neuer Mechanismus soll Urhebern und ausübenden Künstlern helfen, bei Vergütungshandlungen mit Produzenten oder Verlegern einen fairen Anteil zu erhalten. Rechteinhabern von audio-/audiovisuellen Werken sollen bei Vergütungsverhandlungen über die Online-Nutzung ihrer Inhalte auf Videoplattformen in eine bessere Position versetzt werden: Die Plattformen sollen verpflichtet werden, wirksame Mittel wie Technologien zur automatischen Erkennung der Werke einzusetzen, die ihnen von Rechteinhabern genannt wurden und deren Nutzung von diesen genehmigt wurde oder die diese entfernt haben möchten.

 

Hintergrund ist, dass digitale Medien zwar ein größeres Publikum, aber weniger Werbeeinnahmen hätten und derzeit mit Schwierigkeiten bei der Lizenzierung sowie der Durchsetzung der Rechte an diesen Veröffentlichungen konfrontiert seien.

 

Der Vorschlag ist auf breite Kritik der Digitalwirtschaft wie Verbraucherschutzorganisationen gestoßen. U. a. BITKOM befürchtet, das neue Leistungsschutzrecht werde die Informationsvielfalt im Internet durch hohe Lizenzkosten verringern: „Nach den Plänen der EU-Kommission dürfen Suchmaschinen oder andere Webseiten nicht mal kürzeste Artikelauszüge („Snippets“) anzeigen, wenn sie auf journalistische Texte verlinken. Die Schutzdauer soll statt einem Jahr wie aktuell in Deutschland 20 Jahre betragen. Zudem soll nicht nur das Veröffentlichen von Links oder Snippets unter das Leistungsschutzrecht fallen, sondern auch das Kopieren. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Suchmaschinen Artikel indexieren und dabei eine Kopie in ihre Datenbank aufnehmen, um sie bei einer Suche auffindbar zu machen. [..] Darunter würden vor allem kleinere Verlage leiden, weil ihre Angebote nicht mehr zu finden sind und die Nutzer stattdessen nur auf die Nachrichtenseiten der bekannten Verlage zugreifen.“

 

Der Vorschlag enthält zudem neue verbindliche Ausnahmeregelungen für Text- und Daten-Mining von Forschungsorganisationen zu wissenschaftlichen Forschungszwecken.

 

Teil des Pakets ist daneben ein Verordnungsvorschlag, der die EU-weite Verfügbarkeit von Fernseh- und Hörfunkprogramme sowie von europäischen Filmen verbessern soll sowie die Erleichterung des Zugangs von sehbehinderten Personen zu veröffentlichten Werken.

 

Die Legislativorschläge werden nun im EU-Parlament und im Ministerrat beraten. Zur Verabschiedung bedarf es der Einigung zwischen den Institutionen.

 

Für Herbst 2016 kündigt die EU-Kommission die Vorlage eines Vorschlags zur Verbesserung der Durchsetzung aller Arten von Rechten des geistigen Eigentums, einschließlich des Urheberrechts, an.

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Quelle: DATEV eG