Die Entscheidung des AG Hannover, mit der eine Klage auf Schadensersatz wegen eines lahmenden Mopses abgewiesen wurde, ist rechtskräftig. Die unstrittig bestehende Beeinträchtigung des Hundes sei nicht durch die Hundehalterin zu vertreten (Az. 553 C 8378/14).
AG Hannover, Pressemitteilung vom 06.11.2015 zum Urteil 553 C 8378/14
Die Entscheidung des Amtsgerichts Hannover, mit der eine Klage auf 3.161,81 Euro Schadensersatz wegen eines lahmenden Mopses abgewiesen wurde, ist rechtskräftig. Das Landgericht Hannover wies die Berufung des Hundebesitzers zurück.
Der Kläger kaufte am 17.08.2013 für 550 Euro den Mops Bodo bei der Beklagten. Der Kläger behauptete, Bodo habe bereits am 18.08.2013 gelahmt, obwohl die Beklagte beim Verkauf zugesichert hätte, dass der Mops topfit sei. Am 14.10 2013 erfolgte der erste Tierarztbesuch, am 17.10.2013 wurde Bodo in einer Tierklinik vorgestellt und nach einem dritten Tierarztbesuch schließlich am 16.12.2013 operiert. Bis zur Gerichtsverhandlung absolvierte der Hund Physiotherapie. Der Kläger begehrte Ersatz der Behandlungskosten i. H. v. 3.161,81 Euro und die Feststellung, dass die Beklagte auch für alle weiteren Kosten einstehen müsse.
Diese Klage wies das Amtsgericht Hannover zurück, da die unstrittig bestehende Beeinträchtigung des Hundes durch eine Patellaluxation nicht durch die Beklagte zu vertreten sei. Anhaltspunkte dafür, dass die Beklagte diese degenerative Erkrankung schon bei Vertragsschluss kannte, konnte das Gericht nicht feststellen. Dieses ergab sich schon daraus, dass der Kläger den Hund bei Vertragsschluss eingehend gesehen und auch in Bewegung beobachtet hatte. Der Kläger selbst nahm hierbei keinerlei Auffälligkeiten im Gangbild wahr. Das Gericht war daher überzeugt, dass bereits bei Vertragsschluss die Beeinträchtigungen für den Kläger wahrnehmbar vorlagen.
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Quelle: DATEV eG