Das BMF gibt das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2013 gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. d EStG bekannt (Az. IV C 5 – S 2533/12/10001).
BMF, Schreiben IV C 5 – S-2533 / 12 / 10001 vom 30.08.2012
Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2013 ist gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes bestimmt worden. Das Vordruckmuster und die „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2013“ werden hiermit bekannt gemacht. Das Vordruckmuster ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe automatischer Einrichtungen ausgefüllt werden (vgl. BMF-Schreiben vom 3. April 2012, BStBl I Seite 522).
Das Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2013 und eine Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteueranmeldung 2013 finden Sie auf der Homepage des BMF.
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Quelle: DATEV eG