Die WPK stellt das Muster eines Partnerschaftsvertrages für die Errichtung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der PartGmbB (ohne/mit Einbeziehung von EU-Abschlussprüfern) zur Verfügung.
WPK, Mitteilung vom 25.07.2013
Am 19. Juli 2013 ist das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) in Kraft getreten (siehe „Neu auf WPK.de“ vom 18. Juli 2013).
Die WPK stellt unter der Rubrik „Berufsregister > Gründung von Berufsgesellschaften“ das Muster eines Partnerschaftsvertrages für die Errichtung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft in der Variante mit beschränkter Berufshaftung (ohne/mit Einbeziehung von EU-Abschlussprüfern) zur Verfügung.
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Quelle: DATEV eG