Nachbar klagt gegen neu errichtetes Möbelhaus
VG Magdeburg, Pressemitteilung vom 11.04.2019 zum Urteil 4 A 581/17 vom 28.03.2019 (nrkr)
Das Gericht hat die Klage abgewiesen. Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt, es liege keine Verletzung von nachbarschützenden Vorschriften vor. Der durch den Betrieb des Möbelhauses verursachte Lärm überschreite nicht die zulässigen Grenzwerte. In der mündlichen Verhandlung erläuterte das Gericht darüber hinaus, dass die erteilte Baugenehmigung auch bauplanungsrechtlich zulässig sein dürfte. Die Grundstücksflächen seien früher vom „Milchhof Magdeburg“ genutzt worden, die Umgebungssituation sei von großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit geprägt. Die erneute Ansiedlung von Gewerbe im weiteren Sinne könne daher nicht beanstandet werden.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
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