Nachbarschaftsstreit wegen angelehnter Leiter und Bohrlöchern

Das AG München entschied, dass das Anlehnen einer Leiter an der Dachrinne des Nachbarn und das Bohren von Löchern an der Außenwand des Nachbarhauses das Eigentumsrecht der Nachbarn verletzen (Az. 233 C 29540/15).

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Quelle: DATEV eG