Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards: EFRAG-Konsultation zu Anwendungsleitlinien

Am 22.12.2023 hat EFRAG zu den EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) drei Anwendungsleitlinien veröffentlicht und zur Konsultation gestellt und bittet bis 02.02.2024 um Feedback.

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 27.12.2023

Am 22.12.2023 hat EFRAG zu den EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) drei Anwendungsleitlinien veröffentlicht und zur Konsultation gestellt:

  • Anwendungsleitlinien zur Wesentlichkeitsbeurteilung (Entwurf EFRAG IG 1)
  • Anwendungsleitlinien zur Wertschöpfungskette (Entwurf EFRAG IG 2)
  • Anwendungsleitlinien mit detaillierten ESRS-Datenpunkten (Entwurf EFRAG IG 3) und einem Erläuterungsdokument.

EFRAG bittet bis 02.02.2024 um Feedback zu den drei Entwürfen durch Beantwortung der entsprechenden Fragebögen:

  • Entwurf EFRAG IG 1
  • Entwurf EFRAG IG 2
  • Entwurf EFRAG IG 3

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel

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