Die Bundesregierung will die Netzneutralität sicherstellen. „Internetzugangsanbieter müssen den gesamten Datenverkehr ohne Diskriminierung, Beschränkung oder Störung grundsätzlich gleich behandeln, ungeachtet des Senders, des Empfängers, des Inhalts, der Anwendung, des Dienstes oder des Endgerätes“, heißt es im Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (18/9951).
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 14.10.2016
Die Bundesregierung will die Netzneutralität sicherstellen. „Internetzugangsanbieter müssen den gesamten Datenverkehr ohne Diskriminierung, Beschränkung oder Störung grundsätzlich gleich behandeln, ungeachtet des Senders, des Empfängers, des Inhalts, der Anwendung, des Dienstes oder des Endgerätes“, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (18/9951). Eine „angemessene“ Verwaltung des Datenverkehrs sei aber zulässig, um die Netzwerkressourcen effizient zu nutzen und die Qualität der Dienste entsprechend den Anforderungen zu gewährleisten, heißt es in dem Entwurf weiter.
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Quelle: DATEV eG