Das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union haben eine Richtlinie zur Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern 2012/17/EU erlassen. Die Richtlinie wurde am 16.06.2012 im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 06.07.2012 in Kraft.
Die Richtlinie zur Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern 2012/17/EU wurde am 16.06.2012 im Amtsblatt veröffentlicht. Sie tritt am 06.07.2012 in Kraft.
Bislang sind Unternehmensregister nur auf nationaler, regionaler oder kommunaler Ebene angesiedelt. Daher war der zuverlässige Informationsaustausch, der u. a. wegen der Richtlinie 2005/56/EG über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten oder der Richtlinie 89/666/EWG über die Offenlegung von Zweigniederlassungen notwendig ist, schwierig.
Die Richtlinie verpflichtet nun die Mitgliedstaaten zur elektronischen Verknüpfung ihrer Unternehmensregister, um der zunehmenden Nachfrage nach Unternehmensinformationen aus anderen Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen und um mehr Rechtssicherheit zu schaffen: Unternehmen, Verbraucher und Behörden haben künftig grenzüberschreitenden Zugriff auf aktuelle Informationen wie Rechtsform, Sitz, Gesellschaftskapital oder gesetzliche Unternehmensvertreter. Von der Maßnahme verspricht sich die EU-Kommission eine Kostenersparnis für grenzüberschreitend tätige Unternehmen von bis zu 69 Mio. Euro.
Zur Umsetzung soll eine europäische Plattform über das E-Justiz-Portal geschaffen werden, die die nationalen Register nicht ersetzt, sondern lediglich verknüpft. Die Mitgliedstaaten übermitteln festgelegte Informationen an das E-Justiz-Portal. Um die Aktualität der Daten zu gewährleisten, wird den Mitgliedstaaten eine Offenlegungsfrist von 21 Tagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen einschließlich der Kontrolle der Rechtmäßigkeit gewährt. Die Mitgliedstaaten sind außerdem für die Interoperabilität ihrer Register mit dem E-Justiz-Portal verantwortlich. Die EU-Kommission veröffentlicht die übermittelten Daten im e-Justiz-Portal in allen EU-Amtssprachen und bietet darüber hinaus einen Suchdienst zu in den Mitgliedstaaten eingetragenen Gesellschaften an.
Die Richtlinie muss bis zum 07.07.2014 in nationales Recht umgesetzt werden.
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Quelle: DATEV eG