Neue EU-Regeln erleichtern Verkauf von Waren im EU-Binnenmarkt
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 20.04.2020
Nach der neuen Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Waren können Unternehmen eine freiwillige „Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung“ vorlegen, um gegenüber zuständigen nationalen Behörden nachzuweisen, dass ihre Produkte in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig verkauft werden.
Wenn Unternehmen der Marktzugang für ihre Produkte verweigert oder eingeschränkt wird, können sie solche Entscheidungen bei SOLVIT, dem Netzwerk der Europäischen Kommission für solche Probleme, unbürokratisch anfechten. Darüber hinaus informieren Produktkontaktstellen in jedem Mitgliedstaat online über nationale technische Vorschriften.
Grundsätzlich können Produkte, für die es keine EU-weiten Vorschriften gibt, ungehindert im Binnenmarkt verkauft werden. Allerdings gab es oft Hindernisse, die den freien Warenverkehr behinderten. Unternehmen, die beispielsweise Schuhe, Geschirr oder Möbel in einem anderen Mitgliedstaat verkaufen wollten, waren häufig mit Verzögerungen und zusätzlichen Kosten konfrontiert. Mit den neuen Regeln sollen diese Hindernisse beseitigt werden. Die EU-Kommission hatte die neue Verordnung 2017 vorgeschlagen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.
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