Neue EU-Roaming-Verordnung: Ab 15.06.2017 gelten die gleichen Preise im EU-Ausland wie daheim

Passend zur Urlaubssaison entfallen für Mobilfunknutzer ab dem 15.06.2017 die Roaming-Gebühren im EU-Ausland. Ab diesem Zeitpunkt dürfen die Anbieter keine zusätzlichen Entgelte für das Telefonieren, den SMS-Versand und das Surfen in allen EU-Staaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein verlangen. Darauf weist die VZ Bayern hin.

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Quelle: DATEV eG