Das Projekt „Marktprüfung ambulante Pflegeverträge“, das vom BMJV gefördert wird, hat sich zum Ziel gesetzt, Verbraucher über ihre Rechte und Pflichten aus ambulanten Verträgen aufzuklären. Hierzu haben die Verbraucherzentralen Brandenburg, Berlin und Saarland für akute Fragen von Pflegebedürftigen und ihren Angehörige ein Informationstelefon eingerichtet.
Neue Informationsmöglichkeit zu ambulanten Pflegeverträgen
BMJV, Pressemitteilung vom 19.05.2016
Entgelterhöhungen, Vertragsstrafen und Kündigung – Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen gibt es viele. Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher bei Schwierigkeiten rund um das Thema Pflegeverträge nicht länger warten. Das Projekt „Marktprüfung ambulante Pflegeverträge“, das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert wird, hat sich zum Ziel gesetzt, Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Rechte und Pflichten aus ambulanten Verträgen aufzuklären. Hierzu haben die Verbraucherzentralen Brandenburg, Berlin und Saarland für akute Fragen von Pflegebedürftigen und ihren Angehörige ein Informationstelefon eingerichtet. Hier können Verbraucherinnen und Verbraucher Auskunft erhalten (Tel.: 0331 98 22 99 88).
Darüber hinaus prüfen die drei Verbraucherzentralen Pflegeverträge auf Rechtsverstöße, um unfaire Vertragsklauseln aufzudecken. Dazu werden Verbraucher aufgerufen, Kopien ihrer Verträge mit ambulanten Pflegeanbietern per E-Mail an pflegevertraege@vzb.de oder per Post an die Verbraucherzentrale Brandenburg, BabelsbergerStr. 18, 14473 Potsdam zu senden. So wird ein Überblick über die im Markt verwendeten Vertragsbedingungen geschaffen. Im Einzelfall kann der ambulante Pflegeanbieter auch abgemahnt werden.
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Quelle: DATEV eG