Neue Regelungen für Ehen und Lebenspartnerschaften in Europa
Bundesnotarkammer, Pressemitteilung vom 29.01.2019
Hier helfen die neuen Güterrechtsverordnungen. Auf alle Ehen, die seit dem 29. Januar 2019 geschlossen werden, ist nun primär das Recht des Staates anwendbar, in dem die Ehepartner nach der Eheschließung ihren ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ein späterer Umzug innerhalb Europas wird daran künftig nichts mehr ändern. Um gleichzeitige Verfahren in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zu vermeiden, regeln die Verordnungen zudem, welches Gericht im Fall des Falles zuständig ist.
Das nationale Recht ändert sich durch die neuen Güterrechtsverordnungen zwar nicht. Alle Rechtsanwender müssen das neue Recht aber trotzdem beherrschen. Aus diesem Grund hat die Bundesnotarkammer am 18. Januar 2019 ein Fortbildungsseminar in Karlsruhe durchgeführt, in dem Richter und Notare mit der neuen Rechtslage vertraut gemacht wurden. „Uns ist es wichtig, die Rechtspraktiker stetig fortzubilden, damit sie ihre verantwortungsvolle Aufgabe bei der Beratung der Bürger gut ausfüllen können“, betont Dominik Hüren.
Getreu dem Motto „Drum prüfe, wer sich ewig bindet“ sind Notare die ersten Ansprechpartner in Fragen des Güterrechts. Sie sorgen für klare und faire Verhältnisse in der Ehe und Partnerschaft, indem sie die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehe- und Lebenspartner rechtssicher auf individuelle Bedürfnisse anpassen. Ihre Aufgabe ist es, die komplexen und folgenschweren güterrechtlichen Fragen den Mandanten zu erläutern und gerade auch die Interessen des schwächeren Vertragspartners zu schützen. Auf diese Weise wird der Grundstein für ein harmonisches Miteinander gelegt, was spätere Streitigkeiten im Trennungsfall vermeiden hilft.
Powered by WPeMatico