Neue Unterhaltsleitlinien des OLG Köln ab 1. Januar 2016

Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Köln haben ihre ab 01.01.2016 geltenden Unterhaltsleitlinien bekannt gegeben.

 

Neue Unterhaltsleitlinien des OLG Köln ab 1. Januar 2016

 

OLG Köln, Pressemitteilung vom 11.01.2016

 

Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Köln haben ihre neuen Unterhaltsleitlinien bekannt gegeben. Die Änderungen betreffen nur das Tabellenwerk und die Erhöhung des Bedarfssatzes für außerhalb des Elternhauses wohnende Studierende, der sich an der zu erwartenden Erhöhung des BAföG-Satz orientiert (Ziffer 13).

 

Die Unterhaltsleitlinien sind von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Köln erarbeitet worden, um Anwendungshilfen für häufig wiederkehrende unterhaltsrechtliche Fallgestaltungen zu geben und in praktisch bedeutsamen Unterhaltsfragen eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten Gerichtsbezirk zu erzielen. Die Leitlinien können die Familienrichter allerdings nicht binden. Sie sollen die angemessene Lösung des Einzelfalls – dies gilt auch für die „Tabellen-Unterhaltssätze“ – nicht antasten.

 

Die neu gefassten Leitlinien stehen ab sofort auf der Homepage des Oberlandesgerichts Köln ( www.olg-koeln.nrw.de ) unter der Rubrik “ Rechts-Infos “ zur Verfügung. Über Links können dort zugleich die zum 1. Januar 2016 aktualisierte sog. Düsseldorfer Tabelle , die bundesweit als Orientierung bei der Festlegung von Kindesunterhalt dient, sowie die von den Familiensenaten der süddeutschen Oberlandesgerichte herausgegebenen und ebenfalls zum 1. Januar 2016 geänderten Süddeutschen Leitlinien aufgerufen werden.

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Quelle: DATEV eG