Neuer Fachanwalt für Migrationsrecht

Die BRAK hat den Fachanwaltstitel für Migrationsrecht beschlossen. Von dem jetzt vorgesehenen Katalog der zu erwerbenden theoretischen Kenntnisse werden aber auch Fragen zur europäischen und außereuropäischen Arbeitsmigration umfasst.

 

BRAK, Pressemitteilung vom 09.11.2015

 

Die Satzungsversammlung hat am 09.11.2015 in der ersten Sitzung ihrer neuen Legislaturperiode den Fachanwaltstitel für Migrationsrecht beschlossen. Der Beschluss geht auf Vorbereitungen aus der vergangenen Legislaturperiode und einer Initiative von Mitgliedern der Satzungsversammlung, darunter der Präsident des Deutschen Anwaltsvereins Ulrich Schellenberg und mehrere Kammerpräsidenten, zurück.

 

Ergänzend zu den bereits vorliegenden umfassenden Überlegungen begründet die Initiative ihren Vorstoß unter anderem mit den aktuellen Flüchtlingszahlen. Nicht zuletzt daraus ergebe sich aktuell und auch langfristig ein Bedürfnis nach qualifiziertem Rechtsrat. Die derzeit auf diesem Gebiet tätigen Kolleginnen und Kollegen seien dem Ansturm der Neuankömmlinge nicht gewachsen. Ohne eine sofortige Qualifizierungsoffensive werde eine große Menge Rechtsuchender dauerhaft ohne kompetenten Rechtsrat auskommen müssen, heißt es in der Begründung zum entsprechenden Antrag.

 

Auf asylrechtliche Fragen wird die künftige Fachanwaltschaft jedoch nicht begrenzt werden. Von dem jetzt beschlossenen Katalog der zu erwerbenden theoretischen Kenntnisse werden beispielsweise auch Fragen zur europäischen und außereuropäischen Arbeitsmigration umfasst.

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Quelle: DATEV eG