Neues DBA zur Einkommensteuer zwischen Deutschland und den Niederlanden

Das BMF hat ein neues Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Einkommensteuer samt Verständigungsvereinbarung veröffentlicht. Das Abkommen ist noch nicht in Kraft getreten.

 

BMF, Mitteilung vom 12.04.2012

 

Das BMF hat das folgende Doppelbesteuerungsabkommen und die zugehörige Verständigungsvereinbarung veröffentlicht. Das Abkommen ist noch nicht in Kraft getreten.

 
Abkommen vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen.
 
Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Regelung der Durchführung des Schiedsverfahrens gemäß Artikel 25 Absatz 5 des am 12. April 2012 in Berlin unterzeichneten Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen.

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Quelle: DATEV eG