Neues Recht am Bau strittig

Bei einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8486) „zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ sind viele Einwände zur Sprache gekommen.

 

Neues Recht am Bau strittig

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 23.06.2016

 

Bei einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 18/8486 ) „zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ sind viele Einwände zur Sprache gekommen. Ziel der Novelle ist zum einen, privaten Bauherren mehr Sicherheit vor unliebsamen Überraschungen zu geben, und zum anderen, Handwerker vor hohen Folgekosten zu schützen, wenn ihnen mangelhaftes Material verkauft worden war. Zwar betonten die geladenen Experten wiederholt, wie wichtig diese Reform sei, doch warfen sie in verschiedener Hinsicht die Frage auf, ob der vorliegende Gesetzentwurf im Bemühen, Rechtssicherheit zu schaffen, nicht neue Rechtsunsicherheit erzeugt. Mehrere Sachverständige gaben dem ursprünglichen Referentenentwurf, der als Ergebnis eines intensiven Konsultationsprozesses mit den betroffenen Gruppen entstanden war, den Vorzug gegenüber der schließlich nach der Ressortabstimmung vom Kabinett beschlossenen Fassung.

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Quelle: DATEV eG