Der Bundesrat schlägt eine Neuregelung der Bestimmungen zur Ermittlungen von Gebäudesachwerten und zur wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer von Gebäuden vor. Außerdem soll das Verfahren zur Ermittlung der Gebäuderegelherstellungswerte geändert werden. Das berichtet der Deutsche Bundestag.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 23.06.2014
Quelle: hib Nr. 327/2014
Der Bundesrat schlägt eine Neuregelung der Bestimmungen zur Ermittlungen von Gebäudesachwerten und zur wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer von Gebäuden vor.
Außerdem soll das Verfahren zur Ermittlung der Gebäuderegelherstellungswerte geändert werden. So soll bei Ermittlung des Gebäudesachwerts von den Regelherstellungskosten ausgegangen werden. Der Wert ergebe sich dann durch Multiplikation mit der Brutto-Grundfläche eines Gebäudes, heißt es in der von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/1776) vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/1529).
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Quelle: DATEV eG